Gewerbe abmelden

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel GmbH, AG von den gesetzlichen Vertretern.

Bei Personengesellschaften, zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


  • Betriebsauflösung oder
  • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

  • Personalausweis oder Reisepass
  • falls vorhanden An- oder Ummledung

Sie können Ihr Gewerbe zur persönlich Vorsprache abmelden. 

Die Abmeldung wird an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weitergeleitet.

 EUR    15,00

Gewerbeordnung (GewO):

  • § 14 Anzeigepflicht
  • § 15 Empfangsbescheinigung
  • § 55c Anzeigepflicht bei Reisegewerbe
  • § 6b Absatz 1 GewO und § 71a fortfolgende LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 fortfolgende des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG):

  • § 3a elektronische Kommunikation

Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)

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