Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.

  • Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Die Rückgabe der Hundesteuermarke ist auf jeden Fall erforderlich.

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Kommunalabgabengesetz (KAG)

§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.