Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:

Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

  • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
  • diese mit Ihnen umziehen.

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor.

Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.